Die Kircheneintrittsstelle in der Saarbrücker Johanneskirche


Wir möchten Sie einladen, neue Erfahrungen mit Glaube und Gott zu machen und mit Gemeinde und Kirche. Vielleicht tragen Sie sich schon längere Zeit mit dem Gedanken, (wieder) zur Kirche dazugehören zu wollen? Wir möchten Sie dazu ermutigen - gerade auch dann, wenn Sie die Kirche in der Vergangenheit nur aus der Ferne erlebt haben.

Wie kann ich wieder Kirchenmitglied werden?
Und um das Verfahren bis zur Mitgliedschaft zu vereinfachen, haben wir in der Saarbrücker Johanneskirche die Kircheneintrittsstelle eingerichtet. Falls Sie irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten sind, aber schon länger überlegen, wieder eintreten zu wollen, dann kommen Sie einfach zu den Öffnungszeiten bei uns vorbei:  jeden Mittwoch von 15 bis 18 Uhr (außer in den Schulferien).
Sie können natürlich auch in der Kirchengemeinde Ihres Wohnortes eintreten. Sprechen Sie dazu Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin an.

Was müssen Sie mitbringen? Bei der Aufnahme sollten Sie sich persönlich ausweisen können. Hilfreich ist es auch, wenn die Taufurkunde oder eine Bescheinigung über Taufdatum und Taufort sowie die Austrittsbescheinigung mitbringen. Es wartet keine "Glaubensprüfung" auf Sie! Sie brauchen sich auch nicht für irgendetwas zu rechtfertigen. Sind Sie getauft, bleibt dies ein Leben lang gültig - daran ändert auch ein Austritt nichts. Sollten Sie nicht getauft sein, werden wir alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, mit Ihnen besprechen.

Was kostet der Wiedereintritt?
Der Eintritt selbst kostet nichts. Aber die Kindergärten, Seniorenarbeit und Jugendfreizeiten, die Musik und der Erhalt von Kirchen, die Solidarität mit Arbeitslosen, die Schwangerschaftskonfliktberatung und die Schuldnerberatung - all das kostet Geld. Als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Denn die Kirche braucht diese finanziellen Mittel, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.

Reden Sie mit uns! Wir kümmern uns um die Formalitäten, füllen mit Ihnen zusammen einen Aufnahmeantrag aus und informieren das für Sie zuständige Pfarramt. Gerne helfen wir Ihnen auch, eine Übersicht über das kirchliche Angebot in Ihrer Nähe zu bekommen.




Zurück